Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14.10.2026 · Nur für Unternehmer (B2B)

Das Wichtigste vorab

SHK-Radar ist nur für Betriebe, nicht für Verbraucher. Maßgeblich sind immer die Originalunterlagen der Vergabestelle, besonders bei Fristen. KI-Ergebnisse sind Hilfen, keine Beratung. Kündigen geht jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums. Siehe §§ 2, 7, 8 und 9.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von SHK-Radar zwischen Mika Thomée, Thomée Media, Neustädter Str. 26, 35066 Frankenberg (Eder) (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden. (2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Nur für Unternehmer

(1) SHK-Radar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Betriebe und Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. (2) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB dürfen SHK-Radar nicht nutzen. Bei der Registrierung bestätigt die registrierende Person durch einen Pflicht-Haken, dass sie als Unternehmer handelt. Der Anbieter speichert den Zeitpunkt dieser Bestätigung. (3) Da kein Verbrauchervertrag zustande kommt, besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher. (4) Ist die Angabe nach Absatz 2 falsch, haftet der Kunde für die daraus entstehenden Schäden. Der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall fristlos kündigen.

§ 3 Leistungen

(1) SHK-Radar ist ein Webportal für Betriebe aus Sanitär, Heizung und Klima. Es umfasst insbesondere: a) den Ausschreibungs-Radar: öffentlich bekannt gemachte Ausschreibungen und Förderprogramme aus öffentlichen Quellen, gefiltert nach Gewerk und Umkreis, jeweils mit Link zur Originalquelle; b) den Nachweis-Tresor: Ablage für Unterlagen des Betriebs, die Vergabestellen verlangen, mit Hinweis auf ablaufende Nachweise; c) KI-Funktionen, etwa eine Checkliste aus den Vergabeunterlagen einer Ausschreibung; d) die GAEB-Kalkulation: Einlesen eines Leistungsverzeichnisses, Eintragen der Preise und Erzeugen einer Angebotsdatei (X84). (2) Maßgeblich ist der Funktionsumfang, den das Portal bei Abschluss des Abos bietet. Der Anbieter entwickelt SHK-Radar weiter und darf Funktionen ändern, soweit der Kern der Leistung nach Absatz 1 erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. (3) SHK-Radar ist eine Arbeitshilfe. Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer-, Förder- oder Vergabeberatung und gibt keine Angebote im Namen des Kunden ab.

§ 4 Firmenkonto und Team

(1) Vertragspartner des Anbieters ist die Firma, die bei der Registrierung angelegt wird. Wer die Firma anlegt, wird Inhaber und versichert, sie vertreten zu dürfen. (2) Der Inhaber kann weitere Personen seines Betriebs einladen und ihnen eine Rolle geben: Inhaber, Büro oder Kalkulation. Nur Inhaber ändern Firmendaten, verwalten das Team und schließen das Abo ab oder kündigen es. (3) Die Firma ist für das Handeln ihrer Mitglieder im Portal verantwortlich wie für eigenes Handeln und haftet dafür. Sie sorgt dafür, dass ihre Mitglieder diese AGB einhalten und ihre Zugangsdaten geheim halten. Zugangsdaten dürfen nicht an Personen außerhalb des Betriebs weitergegeben werden. (4) Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten Unbefugten bekannt sind, ändert der Kunde das Passwort sofort und informiert den Anbieter per E-Mail an mika@thomeemedia.de.

§ 5 Vertragsschluss, Testphase und Abo

(1) Der Nutzungsvertrag kommt mit der Registrierung und der Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande. Bei der Registrierung akzeptiert der Kunde diese AGB. (2) Ein kostenpflichtiges Abo kommt zustande, wenn ein Inhaber unter Einstellungen → Abo & Rechnungen „Abo starten“ wählt und den Bezahlvorgang beim Zahlungsdienstleister Stripe abschließt. Dort sieht der Kunde vor dem Abschluss den Preis und den Abrechnungszeitraum. (3) Das Abo beginnt mit einer kostenlosen Testphase, deren Länge vor dem Abschluss angezeigt wird. Die erste Zahlung wird am Ende der Testphase fällig. Wer vor dem Ende der Testphase kündigt, zahlt nichts. (4) Ohne laufendes Abo kann der Anbieter den Zugang auf die Einstellungen beschränken.

§ 6 Preise, Zahlung und Rechnungen

(1) Es gilt der Preis gemäß der bei Abschluss angezeigten Preisangabe. Das Entgelt ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. (2) Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Bei der SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dafür ein Lastschriftmandat. (3) Rechnungen erhält der Kunde elektronisch über Stripe an die E-Mail-Adresse des Inhabers. Im Kundenportal von Stripe stehen sie zum Herunterladen bereit. Der Kunde ist mit Rechnungen in elektronischer Form einverstanden. (4) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und nicht ausgewiesen. (5) Schlägt eine Zahlung fehl, kann der Anbieter den Zugang beschränken, bis die Zahlung eingegangen ist. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Abo verlängert sich jeweils um den gebuchten Abrechnungszeitraum. Der Kunde kann es jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. (2) Die Kündigung ist auf zwei Wegen möglich: a) im Portal unter Einstellungen → Abo & Rechnungen → „Abo verwalten“. Das öffnet das Kundenportal von Stripe, in dem ein Inhaber das Abo kündigt; b) per E-Mail an mika@thomeemedia.de, mit Angabe der Firma. (3) Eine Kündigung per E-Mail bestätigt der Anbieter in Textform. Bis zum Ende des Abrechnungszeitraums bleibt der Zugang bestehen. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Zeitraum werden nicht anteilig erstattet. (4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Hinweis gegen § 2 oder § 12 verstößt. (5) Löscht der letzte Inhaber sein Konto, wird die Firma gelöscht und ein laufendes Abo sofort beendet.

§ 8 Ausschreibungsdaten und Fristen

(1) SHK-Radar sammelt öffentliche Bekanntmachungen automatisch aus öffentlich zugänglichen Quellen und verlinkt auf die Originalquelle. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Daten vollständig, richtig und aktuell sind, und auch nicht dafür, dass jede passende Ausschreibung erfasst wird. (2) Maßgeblich sind immer die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen der Vergabestelle. Das gilt besonders für Fristen, außerdem für Lose, Eignungsanforderungen und Termine. Vergabestellen können diese nach der Veröffentlichung ändern; SHK-Radar erfasst solche Änderungen nicht sofort. (3) Der Kunde prüft vor jeder Entscheidung und vor jeder Angebotsabgabe die Originalunterlagen der Vergabestelle.

§ 9 KI-Funktionen

(1) Für einzelne Funktionen nutzt SHK-Radar das KI-Modell Claude von Anthropic, etwa für die Checkliste aus Vergabeunterlagen und für Einschätzungen, ob eine Ausschreibung zum Betrieb passt. (2) Checklisten und Prüfungen sind Hilfen. Sie ersetzen nicht, dass der Kunde die Unterlagen selbst vollständig liest. Eine KI kann Anforderungen übersehen, falsch zusammenfassen oder Ausschreibungen falsch einordnen. (3) KI-Ergebnisse sind keine Rechts- oder Vergabeberatung. Welche Daten dabei an Anthropic gehen, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 10 GAEB-Kalkulation

(1) Die GAEB-Kalkulation läuft im Browser des Kunden. Das eingelesene Leistungsverzeichnis wird nicht an den Anbieter übertragen. Die eingetragenen Preise und Kalkulationswerte speichert der Anbieter als Zwischenstand für die Firma des Kunden, damit dessen Team am selben Stand weiterarbeiten kann; bei gleichzeitiger Bearbeitung gilt der zuletzt gespeicherte Stand. (2) Für die erzeugte X84-Datei und ihren Inhalt, insbesondere Preise, Mengen und Vollständigkeit, ist der Kunde verantwortlich. Vor der Abgabe prüft er die Datei auf der Vergabeplattform, etwa durch Einlesen in das Bieterwerkzeug der Plattform, und vergleicht sie mit dem Leistungsverzeichnis der Vergabestelle.

§ 11 Nachweis-Tresor und Inhalte des Kunden

(1) Für Inhalt, Richtigkeit und Gültigkeit der hochgeladenen Dokumente ist der Kunde verantwortlich. Er versichert, dass er die nötigen Rechte daran hat und dass das Hochladen nicht gegen Rechte Dritter oder gegen Gesetze verstößt. (2) Hinweise auf ablaufende Nachweise sind eine Hilfe. Ob ein Nachweis den Anforderungen einer Vergabestelle genügt, prüft der Kunde selbst. (3) Der Kunde bewahrt wichtige Unterlagen auch außerhalb von SHK-Radar auf.

§ 12 Pflichten bei der Nutzung

Der Kunde nutzt SHK-Radar nur für seinen eigenen Betrieb. Er darf die Daten des Portals nicht automatisiert abrufen, nicht weiterverkaufen und nicht Dritten außerhalb seines Betriebs zugänglich machen. Er greift nicht in den Betrieb des Portals ein und umgeht keine Zugangs- oder Nutzungsgrenzen.

§ 13 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich, SHK-Radar möglichst unterbrechungsfrei bereitzustellen. Eine bestimmte Verfügbarkeit sagt er nicht zu. (2) Für Wartung und Aktualisierungen kann das Portal zeitweise nicht erreichbar sein. Der Anbieter legt Wartungen nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung. Störungen bei Dritten, etwa bei Hosting, Datenbank, Zahlungsdienst oder den Quellen der Ausschreibungen, liegen außerhalb seines Einflusses.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. (3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss schon vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen. (4) Diese Regeln gelten auch für die Haftung von Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 15 Änderungen der AGB und der Preise

(1) Der Anbieter kann diese AGB und die Preise für die Zukunft ändern, etwa wenn sich Gesetze, Kosten oder der Funktionsumfang ändern. Er kündigt jede Änderung mindestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail an die Adresse des Inhabers an. (2) Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht: Er kann das Abo bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Änderung ab dem angekündigten Zeitpunkt. Darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. (3) Entfällt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, gilt eine dadurch nötige Änderung des Preises als Preisänderung nach Absatz 1.

§ 16 Daten, Datenschutz und Vertragsende

(1) Wie der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung unter /datenschutz. (2) Enthalten Dokumente im Nachweis-Tresor personenbezogene Daten Dritter, etwa Zeugnisse oder Bescheinigungen von Mitarbeitern, schließt der Anbieter auf Anfrage einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Anfrage geht per E-Mail an mika@thomeemedia.de. (3) Nach dem Ende des Abos bleibt das Firmenkonto zunächst bestehen, damit der Kunde seine Daten herunterladen kann. Unter Einstellungen kann jedes Mitglied seine Daten exportieren und sein Konto löschen. Löscht der letzte Inhaber sein Konto, löscht der Anbieter die Firma mit allen Nachweisen. Auf Wunsch per E-Mail löscht der Anbieter das Firmenkonto auch selbst. (4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt, insbesondere für Rechnungen und Buchungsbelege.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Frankenberg (Eder)).

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen zu diesem Vertrag, etwa Kündigungen, bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt. (2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.